Liebe Ausbildnerinnen & Ausbildner

Die Anmeldung für den 1. ÜK ist für dieses Jahr nicht mehr möglich.

Das Anmeldetool wird im nächsten Jahr wieder ab dem April geöffnet sein, die gelisteten Ausbildungsbetriebe werden mit einem E-Mail von uns informiert, wenn die Anmeldung wieder möglich ist.

Wenn Sie Fragen haben, bitte melden Sie sich bei uns.

info@gastroformationbern.ch oder 031/992 11 67

 

Chers formateurs et formatrices

Il n'est plus possible de s'inscrire au 1er cours interentreprises cette année.

L'outil d'inscription sera à nouveau accessible à partir du mois d'avril de l'année prochaine ; nous enverrons un e-mail aux entreprises de formation répertoriées pour les informer lorsque les inscriptions seront à nouveau ouvertes.

Si vous avez des questions, n'hésitez pas à nous contacter.

info@gastroformationbern.ch ou 031/992 11 67

In Ergänzung zu unseren bisherigen Informationen möchten wir Sie über die aktuelle Entwicklung im Bereich der Kurse für Lernende im Gastgewerbe weiter orientieren. Gültige Basis sind die Bildungsverordnungen der gastgewerblichen Berufe, sowie gesamtschweizerische Richtlinien, Bildungspläne, Modelllehrgänge und Wegleitungen der zuständigen Hotel & Gastro formation in Weggis (www.hotelgastro.ch).

Inhalte und Richtziele der ÜK’s sind stichwortartig wie folgt umschrieben:

Handlungskompetenz der Lernenden, in gleichen Massen bestehend aus Fachkompetenz, Eigen- und Sozialkompetenz sowie Methodenkompetenz werden gezielt gefördert.

Fachkompetenz beinhaltet Berufskenntnisse und berufliche Fertigkeiten.

Eigen- und Sozialkompetenz sind Selbständigkeit, Eigeninitiative, Eigenverantwortung, Zuverlässigkeit, Kreativität, Leistungsbereitschaft und Teamfähigkeit.

Methodenkompetenz beinhaltet das Erwerben von Techniken, selbständig zu lernen, die Arbeit selbständig zu planen und auszuführen. Konflikte im Team zu bewältigen bzw. neue Problemstellungen kreativ anzugehen und zu lösen.

Nach Auftrag und Statuten der Hotel & Gastro formation Bern sind generell die folgenden Dispositionen während der gesamten Ausbildung geplant:

Überbetriebliche Kurse

<p>Köchin / Koch EFZ</p>

1. Lehrjahr
4 Tage    ÜK I           Juli - August
4 Tage    ÜK II          Januar - Mai

2. Lehrjahr
8 Tage    ÜK III/IV   Januar - Mai

3. Lehrjahr
4 Tage    ÜK V   August - Nov.

Überbetriebliche Kurse

<p>Restaurantfachfrau / Restaurantfachmann EFZ</p>

1. Lehrjahr
4 Tage    ÜK I           Juli - August
4 Tage    ÜK II          Januar - Mai

2. Lehrjahr
4 Tage    ÜK III         Januar - Mai
4 Tage    ÜK IV         Mai - Juni

3. Lehrjahr
4 Tage    ÜK V         August - Nov.

Überbetriebliche Kurse

<p>Küchenangestellte/-r EBA<br /> Restaurantangestellte/-r EBA</p>

1. Lehrjahr
4 Tage    ÜK I           Juli - August
8 Tage    ÜK II/III    Januar - Mai

2. Lehrjahr
4 Tage    ÜK IV        August - Nov.

Cours interentreprise

<p>Cuisinière / Cuisinier CFC</p>

1er année 
4 jours     CI I     août
4 jours     CI II    janvier - mai

2e année
8 jours     CI III/IV janvier - mai

3e année
4 jours     CI V  sept. - nov.

Bei den 2-jährigen Ausbildungen mit Attest finden die überbetrieblichen Kurse während total 16 Tagen statt.
Für die regulären 3-jährigen Ausbildungen EFZ sind 20 ÜK-Tage (ausser HOKO EFZ - 15 Tage) geplant. 
Bei verkürzter Ausbildung sind 12 ÜK-Tage obligatorisch (ÜK des 2. und 3. Lehrjahres).

Überbetriebliche Kurse gelten als Arbeitszeit nach Lehrvertrag gemäss gültigem Arbeitsrecht und Bildungsverordnung. Sie haben einen arbeitsvorbereitenden Charakter. Die Versicherungsleistungen Ihrer Betriebs-Police sind während der Arbeit im Kurs wirksam auch wenn diese vor dem vertraglich vereinbarten Ausbildungsbeginn im Betrieb stattfindet. Da zwischen dem Kursbesuch und der Lehre ein enger Konnex besteht kann dieser nicht vom Arbeitsantritt abgekoppelt werden (BGE 118 V 180 Erw. 2b).