Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Kurse der Hotel & Gastro formation Bern (HGf Bern).

2. Rücktritt während des Kurses
Die Anmeldung gilt für die gesamte Kursdauer. Das Kursgeld ist in jedem Fall geschuldet.

3. Kursdauer, Kursdaten und Schulungsräume
Die Kursdauer, Kursdaten und Kursorte sehen Sie in den Kursausschreibungen.

4. Adressänderungen
Adressänderungen sind der HGf Bern umgehend zu melden. Sind Postzustellungen oder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Adresse nicht möglich, werden jegliche Haftungsansprüche abgelehnt.

5. Abmeldung für überbetriebliche Kurse
Die schriftliche Abmeldung für den überbetrieblichen Kurs hat mindestes zwei Wochen von Kursbeginn zu erfolgen. Eine spätere Abmeldung für überbetriebliche Kurse ist nur bei Krankheit oder Unfall mit Abgabe eines ärztlichen Zeugnisses möglich. Ansonsten ist der volle Kursbeitrag geschuldet.

6. Verschiebung des üK nach zugestelltem Aufgebot
Verschiebung der überbetrieblichen Kurse nach erfolgtem Aufgebot können nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden. Für die Umteilung können CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

7. Spezielle Regelung für die Kursteilnahme im üK
Ausgefallene Kurstage wegen Krankheit oder Unfall werden wie folgt gehandhabt: Bei Absenzen von mehr als 30 % der effektiven Kurszeit muss der Kurs wiederholt werden (liegt ein ärztliches Zeugnis vor, ist die Kurswiederholung kostenlos).

Absenzen bis 30% der effektiven Kurszeit werden nicht nachgeholt; nicht erreichte Lernziele werden auf dem Kursbericht schriftlich festgehalten.

8. Sorgfaltspflicht
Die Schulungsräume, das Mobiliar, die Einrichtungen und das Kursmaterial sind mit Sorgfalt zu behandeln. Allfälliger Glas- und Geschirrbruch wird den Verursachern in Rechnung gestellt. Für mutwillige Beschädigungen haften die Fehlbaren, bzw. deren gesetzliche Vertreter. Alle sicherheitsrelevanten Vorgaben sind verbindlich und müssen zwingend eingehalten.

9. Versicherungen
Die HGf Bern haftet nicht für Verlust und Diebstahl von Gegenständen der Kursteilnehmenden.
Der Unfallversicherungsschutz in den überbetrieblichen Kursen läuft über die Ausbildungsbetriebsversicherung.
Lernende welche den überbetrieblichen Kurs I bereits vor Lehrbeginn besuchen, sind bereits über die Ausbildungsbetriebsversicherung versichert (BGE 118 V Erw. 2b)

10. Ausschluss
Kursteilnehmende, die den Anforderungen der Kursleitung nicht genügen, dem Unterricht unbegründet fernbleiben, sich ungebührlich benehmen, die Hausordnung verletzen oder das Kursgeld nicht bezahlen, können vom Kursbesuch ausgeschlossen werden. Die Kursgelder sind in analoger Anwendung von Ziff. 8 geschuldet. Das EBZ behält sich vor Schadenersatz zu fordern.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist Bern.